Land­schafts­pla­nung / Umweltbaubegleitung

Die Land­schafts- und Frei­raum­pla­nung ist das zen­tra­le Instru­ment zur Berück­sich­ti­gung aller natur­schutz­fach­li­cher Belan­ge bei jedem Bau­pro­jekt – in inter­dis­zi­pli­nä­rer Zusam­men­ar­beit mit den ein­zel­nen Fach­ab­tei­lun­gen wer­den bei LINDSCHULTE umwelt­ver­träg­li­che und wirt­schaft­li­che Pro­jekt­er­geb­nis­se erarbeitet.

Ziel ist eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung von Natur und Land­schaft, und hier spie­len Stadt- und Regio­nal­pla­nung eine beson­de­re Rol­le. Denn bei Pro­jek­ten im öffent­li­chen Raum ist ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis von Sied­lungs­flä­che und Frei­räu­men essenziell.

Die Auf­ga­ben der Land­schafts- und Frei­raum­pla­nung sind viel­fäl­tig, die Vor­ga­ben sind in allen Pla­nun­gen und Maß­nah­men, die einen unmit­tel­ba­ren Ein­fluss auf Natur und Land­schaft im Pla­nungs­raum haben kön­nen, einzuhalten.

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