Planer für Instandhaltung von Betonbauteilen
Zertifikat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen
Gemäß DAfStb Instandsetzungsrichtlinie Teil 1, Abs. 3.1 (1) ist für die Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten durch den Bauherrn ein sachkundiger Planer zu beauftragen, der die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerk hat. Der sachkundige Planer erfasst den Ist-Zustand und beurteilt diesen, um die Ursachen von Schäden oder Mängeln zu ermitteln. Hierzu erstellt er einen Instandsetzungsplan (ggf. einschl. Leistungsverzeichnis). Darüber hinaus beurteilt der sachkundige Planer, ob die geplante Maßnahme für die Erhaltung der Standsicherheit erforderlich ist. Für die spätere Instandhaltung wird über die geplante Restnutzungsdauer ein Instandhaltungsplan erstellt, der die planmäßigen Inspektionen und Angaben zur Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen enthält.
Ähnlich wie bei der Brückenprüfung nach DIN 1076 oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß BauStellV muss der Bauherr sicherstellen, dass er einen Planer mit ausreichender Sachkenntnis bestellt hat. Aus diesem Grund hat sich die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) gegründet. Als anerkannte Überwachungsstelle hat sie sich zur Aufgabe gemacht, sachkundige Planer auszubilden und zu zertifizieren. Dies erfolgt aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung in Zusammenarbeit mit den Ingenieurkammern der Länder.
Dipl.-Ing. Stefan Dallügge von der Ingenieurgesellschaft LINDSCHULTE+SCHULZE in Burgwedel hat erfolgreich den Sachkundenachweis erlangt.
Gerne unterstützen wir auch Sie, wenn Sie einen Schaden oder Mangel mit Ihrem Betonbauwerk haben. Ob Brücke, Industriebau, Tiefgarage oder Parkdeck… — sprechen Sie uns einfach an.