Bohr-/För­der­platz­pla­nung

LINDSCHULTE über­nimmt für Sie die gesam­te Pla­nung von Bohr- und För­der­plät­zen. Dabei beach­ten wir selbst­ver­ständ­lich alle gesetz­li­chen und fach­li­chen Vor­ga­ben und sind in stän­di­ger Abstim­mung mit den zustän­di­gen Behörden.

In Abstim­mung mit Ihnen als Auf­trag­ge­ber und den gewähl­ten aus­füh­ren­den Fir­men über­neh­men wir die gesam­te Bohr­platz­pla­nung, küm­mern uns um die Pla­nung der Bohr­platz­be­fes­ti­gung gemäß AwSV-Richt­li­ni­en, der W.E.G.-Regularien und alle wei­te­ren Stan­dards und tech­ni­schen Regelungen.

LINDSCHULTE arbei­tet fort­lau­fend an neu­en Ent­wick­lun­gen, bei­spiels­wei­se neue Tech­no­lo­gien im Bereich der Ober­flä­chen­ver­sie­ge­lung zu imple­men­tie­ren oder Arbeits- und Zeit­ab­läu­fe bei der Errich­tung von Bohr- und För­der­plät­zen zu optimieren.

Zur Pla­nung von Bohr- und För­der­plät­zen gehö­ren eben­so Bohr­kel­ler, Turm- und Win­den­fun­da­men­te, Spü­lungs­gru­be und selbst­ver­ständ­lich auch die pas­sen­de Zufahrt zum Platz.

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